Sie können über das Programm neben dem Beratungs-, Vermittlungs- und Vernetzungsservice unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Förderung erhalten.
Voraussetzungen
Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines Entwicklungs-, Schwellen-
oder Transformationslandes mit festem Wohnsitz in Deutschland und haben hier oder in einem
OECD Land
- ein Studium oder eine Ausbildung absolviert,
- oder waren mindestens zwei Jahre qualifiziert beruflich tätig
- und möchten in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Entwicklungs-, Schwellen-
oder Transformationsland zurückkehren, um dort beruflich aktiv zu werden.
Entscheidend für eine finanzielle Förderung sind die entwicklungspolitische Bewertung Ihres Antrags sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen, darunter Qualifikation und Berufserfahrung.
Sie müssen sich
vor der Ausreise online registrieren. Falls sie einen Reise- und Transportkostenzuschuss beantragen möchten, ist der Antrag ebenfalls
vor der Ausreise zu stellen.
Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die finanzielle Förderung wird für Rückkehrende Fachkräfte in folgenden
Schwerpunktländern angeboten:
Afghanistan, Ägypten, Äthiopien, Bolivien, Bosnien, Brasilien, China, Georgien, Ghana, Indien, Indonesien, Irak, Jordanien, Kamerun, Kolumbien, Marokko, Moldau, Mongolei, Nepal, Pakistan, Peru, Syrien, Tunesien, Ukraine, Vietnam, sowie für palästinensische Rückkehrer und Rückkehrerinnen.
Wenn Sie eine entwicklungspolitisch besonders herausragende Tätigkeit in einem anderen Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsland aufnehmen möchten, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Förderung. Lassen Sie sich hierzu telefonisch von uns beraten.
DIE FINANZIELLEN LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
Reise- und Transportkostenzuschuss
Die Pauschale kann seit dem 01.10.2009 als separate Förderleistung von Rückkehrenden Fachkräften beantragt werden,
die in Länder mit einer
DAC 1 und 2
Einstufung oder Länder in Subsahara-Afrika ausreisen. Bei Rückkehrenden Fachkräften aus Ländern mit
einer
DAC 3 und 4 Einstufung kann die
Pauschale nur in Kombination mit einem Gehaltszuschuss gewährt werden.
Die Pauschale kann bis zu 1.000 € pro Person betragen, diese ist gestaffelt nach dem Rückkehrland. Nach der Ausreise kann kein Antrag auf Reise- und Transportkostenzuschuss gestellt werden. Familienangehörige können nur in der Förderung berücksichtigt werden, wenn sie bis zu sechs Monate vor bzw. nach der Ausreise des Antragstellers mit ausreisen.
Voraussetzung bleibt weiterhin eine vorhergehende Antragsstellung.
Gehaltszuschuss
Die Höhe des Gehaltszuschusses ist abhängig
- insbesondere von der entwicklungspolitischen Bewertung des Arbeitsplatzes sowie
- von der beruflichen Qualifikation,
- von der bisherigen Berufserfahrung und
- vom Rückkehrland.
Die Dauer des Zuschusses beträgt maximal 24 Monate.
Die Höhe des Zuschusses ist von der entwicklungspolitischen Bedeutung des Arbeitsplatzes und der Höhe
des Ortsgehaltes abhängig und kann bis zu maximal 1600 € monatlich betragen. Für den Fall, dass Sie
noch keinen Arbeitsplatz haben, können Sie bis 12 Monate nach Ausreise Ihren Antrag stellen. Bei einer
Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland, wird kein Gehaltszuschuss gewährt, es sei denn, Sie nehmen eine höherwertige Position beim selben Arbeitgeber auf.
Praktikumszuschuss
Ein Praktikum, das von CIM ausgeschrieben ist und Berufsvorbereitung in einem Schwerpunktland dient, kann nach Abschluss oder kurz vor
Beendigung des Studiums gefördert werden. Dabei kann eine Pauschale in Höhe von 300 € monatlich für
die Dauer von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Im Einzelfall können auch Praktika mit hoher entwicklungspolitischer Relevanz gefördert werden, auch wenn sie nicht von CIM ausgeschrieben wurden.
Vorstellungsreisezuschuss
Eine Pauschale in Höhe von 400 € kann von Rückkehrenden Fachkräften im Falle einer Vorstellungsreise zu einem
potenziellen Arbeitgeber in einem Schwerpunktland beantragt werden. Der Nachweis der Notwendigkeit einer
Vorstellungsreise gilt in der Regel als erbracht, wenn ein von der Fachrichtung geeigneter Arbeitgeber die
Rückkehrende Fachkraft schriftlich zu einem Vorstellungsgespräch oder zu einer Probebeschäftigung im Hinblick auf eine Festeinstellung einlädt.
Arbeitsplatzausstattung (APA)
Wenn Sie einen entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz nach der Rückkehr einnehmen, der nur unzureichend ausgestattet ist, können Sie bis maximal zwei Jahre nach Ihrer Rückkehr Unterstützung für die Arbeitsplatzausstattung beantragen (Antrag über den
WUS).
World University Service, Deutsches Komitee e.V.
Aktiv für das Menschenrecht auf Bildung seit 1950
Programm Rückkehrende Fachkräfte - APA-Förderung
Goebenstr. 35 - 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 9446051 - Fax: +49 (0) 611 446489
E-Mail:
apa@wusgermany.de
DAS REGISTRIERUNGSVERFAHREN
Nach Erhalt Ihrer Online-Registrierung bearbeiten wir diese und senden Ihnen innerhalb
von etwa zwei Wochen eine E-Mail mit ausführlichen Informationen, wie wir Sie bei Ihrer
Rückkehr unterstützen können.
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Mendelssohnstr. 75-77
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Tel.: +49 (0)69
-71 91 21 - 153
Fax: +49 (0)69
-71 91 21 - 81
E-Mail:
return@cimonline.de
Internet:
www.returning-experts.de |
www.cimonline.de
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle Antragsunterlagen eingereicht sind. Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig
vor Ausreise zu stellen, wenn möglich mehrere Monate vor Ihrem
geplanten Ausreisedatum.
Hinweis
Auch wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, besteht kein Anspruch auf die finanziellen Förderleistungen. Die Auswahl erfolgt immer im Rahmen des Ermessens nach aktuellen entwicklungspolitischen Kriterien und Haushaltslage. Bevorzugt gefördert werden diejenigen Personen,
- die in einem entwicklungspolitisch relevanten
Schwerpunktbereich im jeweiligen Land arbeiten werden (wie beispielsweise Umwelt, Gesundheit, Bildung oder Dezentralisierung)
- die bereits eine Einstellungszusage von einem Arbeitgeber haben
- die über eine qualifizierte Ausbildung und / oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter
FAQ.