Finanzielle Förderung

Sie können über das Programm neben dem Beratungs-, Vermittlungs- und Vernetzungsservice unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Förderung erhalten.

Voraussetzungen

Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationslandes mit festem Wohnsitz in Deutschland und haben hier oder in einem OECD Land Entscheidend für eine finanzielle Förderung sind die entwicklungspolitische Bewertung Ihres Antrags sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen, darunter Qualifikation und Berufserfahrung. Sie müssen sich vor der Ausreise online registrieren. Falls sie einen Reise- und Transportkostenzuschuss beantragen möchten, ist der Antrag ebenfalls vor der Ausreise zu stellen. Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die finanzielle Förderung wird für Rückkehrende Fachkräfte in folgenden Schwerpunktländern angeboten: Afghanistan, Ägypten, Äthiopien, Bolivien, Bosnien, Brasilien, China, Georgien, Ghana, Indien, Indonesien, Irak, Jordanien, Kamerun, Kolumbien, Marokko, Moldau, Mongolei, Nepal, Pakistan, Peru, Syrien, Tunesien, Ukraine, Vietnam, sowie für palästinensische Rückkehrer und Rückkehrerinnen.

Wenn Sie eine entwicklungspolitisch besonders herausragende Tätigkeit in einem anderen Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsland aufnehmen möchten, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Förderung. Lassen Sie sich hierzu telefonisch von uns beraten.

DIE FINANZIELLEN LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Reise- und Transportkostenzuschuss
Die Pauschale kann seit dem 01.10.2009 als separate Förderleistung von Rückkehrenden Fachkräften beantragt werden, die in Länder mit einer DAC 1 und 2 Einstufung oder Länder in Subsahara-Afrika ausreisen. Bei Rückkehrenden Fachkräften aus Ländern mit einer DAC 3 und 4 Einstufung kann die Pauschale nur in Kombination mit einem Gehaltszuschuss gewährt werden. Die Pauschale kann bis zu 1.000 € pro Person betragen, diese ist gestaffelt nach dem Rückkehrland. Nach der Ausreise kann kein Antrag auf Reise- und Transportkostenzuschuss gestellt werden. Familienangehörige können nur in der Förderung berücksichtigt werden, wenn sie bis zu sechs Monate vor bzw. nach der Ausreise des Antragstellers mit ausreisen. Voraussetzung bleibt weiterhin eine vorhergehende Antragsstellung.

Gehaltszuschuss
Die Höhe des Gehaltszuschusses ist abhängig Die Dauer des Zuschusses beträgt maximal 24 Monate. Die Höhe des Zuschusses ist von der entwicklungspolitischen Bedeutung des Arbeitsplatzes und der Höhe des Ortsgehaltes abhängig und kann bis zu maximal 1600 € monatlich betragen. Für den Fall, dass Sie noch keinen Arbeitsplatz haben, können Sie bis 12 Monate nach Ausreise Ihren Antrag stellen. Bei einer Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland, wird kein Gehaltszuschuss gewährt, es sei denn, Sie nehmen eine höherwertige Position beim selben Arbeitgeber auf.

Praktikumszuschuss
Ein Praktikum, das von CIM ausgeschrieben ist und Berufsvorbereitung in einem Schwerpunktland dient, kann nach Abschluss oder kurz vor Beendigung des Studiums gefördert werden. Dabei kann eine Pauschale in Höhe von 300 € monatlich für die Dauer von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Im Einzelfall können auch Praktika mit hoher entwicklungspolitischer Relevanz gefördert werden, auch wenn sie nicht von CIM ausgeschrieben wurden.

Vorstellungsreisezuschuss
Eine Pauschale in Höhe von 400 € kann von Rückkehrenden Fachkräften im Falle einer Vorstellungsreise zu einem potenziellen Arbeitgeber in einem Schwerpunktland beantragt werden. Der Nachweis der Notwendigkeit einer Vorstellungsreise gilt in der Regel als erbracht, wenn ein von der Fachrichtung geeigneter Arbeitgeber die Rückkehrende Fachkraft schriftlich zu einem Vorstellungsgespräch oder zu einer Probebeschäftigung im Hinblick auf eine Festeinstellung einlädt.

Arbeitsplatzausstattung (APA)
Wenn Sie einen entwicklungspolitisch bedeutsamen Arbeitsplatz nach der Rückkehr einnehmen, der nur unzureichend ausgestattet ist, können Sie bis maximal zwei Jahre nach Ihrer Rückkehr Unterstützung für die Arbeitsplatzausstattung beantragen (Antrag über den WUS).

World University Service, Deutsches Komitee e.V.
Aktiv für das Menschenrecht auf Bildung seit 1950
Programm Rückkehrende Fachkräfte - APA-Förderung
Goebenstr. 35 - 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 9446051 - Fax: +49 (0) 611 446489
E-Mail: apa@wusgermany.de


DAS REGISTRIERUNGSVERFAHREN

Nach Erhalt Ihrer Online-Registrierung bearbeiten wir diese und senden Ihnen innerhalb von etwa zwei Wochen eine E-Mail mit ausführlichen Informationen, wie wir Sie bei Ihrer Rückkehr unterstützen können.

Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
Programm Rückkehrende Fachkräfte
Mendelssohnstr. 75-77
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Tel.: +49 (0)69 -71 91 21 - 153
Fax: +49 (0)69 -71 91 21 - 81
E-Mail: return@cimonline.de
Internet: www.returning-experts.de | www.cimonline.de

Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn alle Antragsunterlagen eingereicht sind. Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig vor Ausreise zu stellen, wenn möglich mehrere Monate vor Ihrem geplanten Ausreisedatum.

Hinweis

Auch wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, besteht kein Anspruch auf die finanziellen Förderleistungen. Die Auswahl erfolgt immer im Rahmen des Ermessens nach aktuellen entwicklungspolitischen Kriterien und Haushaltslage. Bevorzugt gefördert werden diejenigen Personen, Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter FAQ.