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Wie bereite ich mich als Rückkehrende Fachkraft am besten auf meine Ausreise vor?
Es empfiehlt sich, mindestens sechs Monate vor der geplanten Ausreise mit den Vorbereitungen
zu beginnen. Wenn Sie vorhaben, in ein
Schwerpunktland des Programms auszureisen, setzen
Sie sich persönlich mit
CIM in Deutschland oder mit dem für Sie zuständigen
Berater oder der Beraterin für Rückkehrende
Fachkräfte in Verbindung. Nützlich ist auch der Besuch einer rückkehrvorbereitenden
Veranstaltung.
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Woher erfahre ich von anstehenden rückkehrvorbereitenden Veranstaltungen?
Eine aktuelle Übersicht aller geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Programms
finden Sie
hier.
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Ich habe eine Stelle in einem Schwerpunktland. Welche finanziellen Förderungen kann ich in Anspruch nehmen und wo kann ich
meinen Antrag einreichen?
Wenn Ihre Stelle in einem entwicklungspolitisch relevanten Bereich liegt, können Sie einen Reise- und Transportkostenzuschuss und einen Gehaltszuschuss beantragen. Sie müssen sich jedoch vor der Ausreise online registrieren.
Eine ausführliche Erläuterung dazu finden Sie
hier.
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Werden meine persönlichen Antragsdaten weitergegeben?
Ihre Daten werden nur für die Bearbeitung Ihres Antrags intern verwendet und nicht ungefragt an externe Dritte weitergegeben.
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages auf finanzielle Förderung?
Wenn Ihr Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt, können Sie mit
einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen. Erst wenn Ihr Antrag mit den
vollständigen Unterlagen hier eingegangen ist, kann dieser bearbeitet werden.
Bei unvollständigen Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend;
ebenso wenn noch Rückfragen zum Beispiel bei Stipendiengebern notwendig sind.
Sollten Sie zwischenzeitlich schon in Ihr Rückkehrland gereist sein, werden
alle Korrespondenzen per E-Mail abgewickelt. Deshalb ist es wichtig, dass
Sie uns bei Änderungen immer Ihre aktuelle E-Mail und Postadresse mitteilen.
Wir bitten Sie um Geduld und bitten Sie ausdrücklich, von Anfragen zum Bearbeitungsstand
bzw. zum Eingang der Unterlagen abzusehen.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, werden Sie von uns per E-Mail informiert.
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Was ist eine Zuschussvereinbarung?
Eine Zuschussvereinbarung ist ein Vertrag, den die Rückkehrende Fachkraft im Falle einer
positiven Entscheidung mit der GIZ/CIM abschließt. In der Zuschussvereinbarung werden alle
Bedingungen für die finanziellen Leistungen festgelegt.
Die Zuschussvereinbarung muss von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
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Kann ich auch noch eine finanzielle Förderung bekommen, wenn ich vor der Ausreise noch keine Stelle gefunden habe?
Ja. Sollten Sie nach der Ausreise innerhalb von maximal 12 Monaten eine Stelle in einem entwicklungspolitisch relevanten Bereich finden, prüfen wir gerne, ob Sie einen Gehaltszuschuss bekommen können. Es ist hierfür allerdings notwendig, dass Sie sich vor der Ausreise bei uns registriert haben. Ausführliche Informationen zum Antrag auf einen Gehaltszuschuss finden Sie
hier.
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Das Land in das ich ausreisen werde, ist kein Schwerpunktland des Programms. Kann ich dennoch einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen?
Wenn Sie eine entwicklungspolitisch besonders herausragende Tätigkeit in einem anderen Entwicklungs-, Schwellen- oder Transformationsland aufnehmen werden, prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Förderung. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch in Verbindung.
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Können Praktika im Herkunftsland gefördert werden?
Eine generelle Förderung ist derzeit im Rahmen des Programms nicht möglich. Durch CIM ausgeschriebene Praktika können gefördert werden.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie
hier.
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Ich habe ein Stipendium, welches bereits meine Reise- und Transportkosten für die Ausreise
erstattet. Kann ich vom Programm Rückkehrende Fachkräfte zusätzlich noch finanzielle
Förderung für die Ausreise bekommen?
Nein, Doppelförderungen sind nicht möglich. Auch dann nicht, wenn die Reise- und
Transportkosten für Ihre Familie nicht gedeckt sind. Bei Vorliegen der notwendigen
Voraussetzungen prüfen wir aber gerne die Möglichkeit einer Förderung mit einem
Gehaltszuschuss.
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Wann bekomme ich die Pauschale für die Reise- und Transportkosten ausgezahlt und was sollte ich noch bedenken?
Wenn alle in der Zuschussvereinbarung genannten Bedingungen erfüllt sind, wird
die Auszahlung umgehend veranlasst. Unter anderem sollte die Rückkehrmeldung,
eine Kopie der Abmeldebestätigung die Ihnen das Einwohnermeldeamt ausgestellt hat,
sowie die Originalrechnung des Flugtickets angefügt
werden. Zudem ist es notwendig, dass Sie sich bei dem für Sie zuständigen
Berater für Rückkehrende Fachkräfte
in ihrem Rückkehrland per E-Mail oder telefonisch melden.
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Ich habe mein Studium nicht abschließen können. Habe ich dennoch die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall telefonisch mit uns in Verbindung.
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Ich komme aus Bosnien / der Republik Moldau / der Ukraine. Kann ich über das Programm Rückkehrende Fachkräfte gefördert werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung zu beantragen. Bitte setzen Sie sich jedoch zunächst mit uns telefonisch in Verbindung.
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Ich arbeite inzwischen in meinem Herkunftsland und werde über das Programm gefördert.
Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort?
Grundsätzlich sollten Sie sich immer zuerst bei dem für Sie zuständigen
Berater für Rückkehrende Fachkräfte
melden. Dieser oder diese hilft Ihnen gerne direkt weiter oder verweist Sie, falls
notwendig, an die zuständigen Kollegen von CIM in Frankfurt.
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Wie beantrage ich einen Zuschuss zur Ausstattung am Arbeitsplatz?
Eine ausführliche Erläuterung dazu finden Sie
hier.
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Ich möchte mich nach meiner Rückkehr selbstständig machen. Kann eine
Existenzgründung finanziell gefördert werden?
Eine generelle Förderung ist derzeit im Rahmen des Programms nicht möglich.
Bei besonders entwicklungspolitisch relevanten Gründungsvorhaben wenden
Sie sich bitte telefonisch an uns.
Sie können sich auch an die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
(DEG) wenden. Diese führt in einigen Ländern ein Existenzgründungsprogramm
durch.
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Wenn ich eine Vollmacht für eine Person ausstelle, kann diese Person hier in Deutschland den Schriftverkehr für mich erledigen sowie Formulare unterschreiben?
Nein, dies ist nicht möglich.
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Wird der Gehaltszuschuss auf mein Privatkonto überwiesen oder an den Arbeitgeber?
Der Gehaltszuschuss wird grundsätzlich nur auf Ihr Privatkonto überwiesen.
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Können die finanziellen Zuschüsse auch auf mein deutsches Konto überwiesen werden bzw. auf das Konto einer Person meines Vertrauens?
Überweisungen auf ein deutsches Konto werden schneller ausgeführt als auf ein ausländisches Konto. Allerdings fallen bei Überweisungen von einem deutschen zu einem ausländischen Konto Gebühren an, die von Bank zu Bank unterschiedlich hoch sind. Informationen zum Thema internationale Banküberweisungen erhalten sie unter
www.geldtransfair.de. Überweisungen auf das Konto einer anderen Person sind nicht möglich.
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Was ist bei einer Überweisung auf mein ausländisches Konto zu beachten?
Wir benötigen von Ihnen genaue Angaben zu Ihrer Kontoverbindung, die sie uns auf folgendem von Ihnen unterschriebenen
Formular mitteilen. Die Angaben zu einer Referenzbank in Deutschland, über die das Geld zu der ausländischen Bank überwiesen wird, benötigen wir NICHT. Die Überweisung wird von uns automatisch über die zuständige Referenzbank erfolgen. Abhängig von Land und Bank nehmen die Überweisungen mehrere Tage bis mehrere Wochen in Anspruch.
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Wer trägt die Kosten der Überweisung?
Die Kosten für alle Überweisungen trägt die Rückkehrende Fachkraft.
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Was kostet der Service des Programms?
Das gesamte Programmangebot ist kostenlos.